Vorsorgemappe Schwarzwald-Baar-Kreis

Information 33 Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt (der Samstag gilt nicht als Werktag) erfolgen. Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden die nebenstehend genannten Unterlagen benötigt. Wenn die verstorbene Person ledig war: → Personalausweis und Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Sterbeurkunde des verstorbenen Partners Außerdem wird benötigt: → Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag → Personalausweis der anzeigenden Person Ehrenamt gesucht? Auf der Suche nach einem Ehrenamt, das zu Ihnen passt? Kommen Sie zu den Johannitern, werden Sie Ausbilderin oder Ausbilder für Erste-Hilfe-Kurse. Sie bekommen eine fundierte Ausbildung und lernen interessante neue Menschen kennen – und Sie werden Teil der „Johanniter-Familie“. Wir freuen uns auf Sie! Informationen unter: 0800 3233 800 (gebührenfrei) www.johanniter.de/nrw

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